Garantiebedingungen MEYLE
Der Hersteller (MEYLE AG, Merkurring 111, 22143 Hamburg) gewährt Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware.
Download Garantiezertifikat:
https://www.MEYLE.com/fileadmin/user_upload/produkte/HD/Garantiezertifikat_de.pdf
MEYLE-HD Informationen:
https://www.bandel-online.de/MEYLE/BRO_Marke_HD_A4_Bandel_L_de.pdf
MEYLE garantiert für 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus, dass alle unsere
MEYLE-Artikel über fehlerfreies Material und fehlerfreie Verarbeitung verfügen.
Bei MEYLE-HD-Artikeln gilt diese Garantie 48 Monate ab Einbau. Die Garantie
beginnt nicht neu zu laufen für MEYLE-Artikel, die aufgrund der Garantie als
Ersatz geliefert wurden.
Für diese läuft die Restgarantie des
ursprünglich gekauften bzw. verbauten MEYLE-Artikels weiter. Neben dieser
Garantie gibt MEYLE auf alle MEYLE-Wasserpumpen für PKW, gekauft ab 01.05.2016,
eine weitere Garantie auf Fehlerfreiheit in Material und Verarbeitung über
100.000 Meilen (160.934 Kilometern) Laufleistung des Kraftfahrzeugs.
Die
Garantie auf alle MEYLE-Wasserpumpen für PKW endet mit Ablauf des zeitlich
später eintretenden Ereignisses: ist die garantierte Laufleistung von 100.000
Meilen bei Ablauf der jeweiligen Garantiedauer von 24 bzw. 48 Monaten noch nicht
erreicht, ist die Laufleistungsgarantie von 100.000 Meilen weiterhin gültig. Im
Umkehrschluss gilt, dass die Garantiedauer von 24 bzw. 48 Monaten weiterhin
gültig ist, auch wenn die garantierte Laufleistung von 100.000 Meilen bereits
überschritten wurde.
Für MEYLE-Wasserpumpen gilt die Garantie nur, wenn
vor Einbau der MEYLE-Wasserpumpe der Kühlkreislauf gespült worden ist. Die vom
Gesetz gewährten Rechte haben unabhängig von dieser Garantie uneingeschränkten
Bestand. Während der Garantiezeit übernimmt MEYLE beim beanstandeten
MEYLE-Artikel dessen Reparatur oder gegebenenfalls dessen Ersatz. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz entstandener Schäden, sind im Rahmen
dieser Garantie ausgeschlossen.
Hiervon unbenommen bleiben eventuelle
gesetzliche Ansprüche. Voraussetzung für die Garantie ist der Einbau durch
geschultes Personal in Fachwerkstätten gemäß MEYLE Montageanleitung sowie
Einbau- und Wartungsvorschriften der jeweiligen Fahrzeughersteller.
Die
MEYLE-Garantie gilt nicht für normalen Verschleiß und Schäden, die durch
unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau herbeigeführt worden sind. Die
Garantie erlischt, wenn ein Teil von fremder Seite oder durch den Einbau von
Teilen fremder Herkunft verändert wird oder das Teil bzw. das Fahrzeug über den
bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus eingesetzt wird. Die MEYLE-Garantie erlischt
ebenfalls, wenn MEYLE-Hinweise oder Fahrzeughersteller-Hinweise, z.B. zu Wartung
oder Austauschintervallen, nicht beachtet werden.
Der Kunde muss
unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Feststellung eines Fehlers in
Material oder Verarbeitung, bei dem Händler, bei dem er den MEYLE-Artikel Teil
erworben hat, einen schriftlichen Garantieantrag stellen. Der Kunde sollte den
Artikel sorgfältig verpackt, möglichst in der Originalverpackung, zwingend aber
mit dem Originalverkaufsbeleg und einer Fehlerbeschreibung, an seinen Händler
zurückgeben. Der Kunde hat ergänzend Fahrzeuginformationen, das Einbaudatum
genauso wie den Kilometerstand des Fahrzeuges durch entsprechende Belege
nachzuweisen.
Stand: April 2018
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns.
BANDEL AUTOMOBILTECHNIK GmbH
Heidekoppel 27
24558 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
Tel.: 04193-8808 100
Fax: 04193-8808 205
E-Mail:
support@fb-tuning.de
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: HRB8686KI
Geschäftsführer: Frank Bandel, Erik Wulf, Matthias Hoff
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 253526279
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen
uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem
Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig
bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem
Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie
sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung
halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in
Anspruch genommen wird.